Sie müssen eine reflektierende Warnweste (Kontrollzeichen EN 471) tragen, wenn Sie außerhalb geschlossener Ortschaften ihr Fahrzeug verlassen und sich
auf der Fahrbahn aufhalten. Es drohen Geldbußen von mindestens 38 Euro.
Die Pflicht, eine Warnweste zu tragen, trifft grds. nur den Fahrer. Stellt jedoch Ihr Beifahrer das Warndreieck auf und bleiben Sie als Fahrer im
Fahrzeug, muss der Beifahrer eine Warnweste tragen. Als Motorradfahrer sind Sie von der Warnwestenpflicht nicht betroffen. |